Hausordnung
1. Verhalten im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände
• Jede*r Schüler*in verhält sich respektvoll gegenüber der Lehrkraft und anderen Schülern. Nur ein respektvoller Umgang miteinander sorgt für ein gutes Schulklima.
• Flure und Unterrichtsräume sind sauber zu halten!
• Mit Schuleigentum ist sorgfältig umzugehen!
• Alle elektrischen Geräte, die ihr mit in die Schule bringt, werden ausgestellt und verschwinden in der Tasche! Dazu gehören z.B. Handys, MP3 - Player u. a..
• Bei Verstoß gegen diese Regel ist der Lehrer berechtigt, das Gerät einzuziehen und nur euren Eltern können es dann wieder abholen.
• Ruhestörender Lärm in der unmittelbaren Schulumgebung (z.B. durch Nutzung von Bluetooth-Boxen) ist untersagt
• Essen und Getränke gehören nicht in den Unterricht (dazu gehören auch Kaugummis)!
• Es gilt ein Verbot für Energy – Drinks, Alkohol und jeglichen Drogenkonsum! Auch das Mitführen ist untersagt!
• Garderobe gehört an die Hakenleiste, Kopfbedeckungen werden abgenommen!
• Bei Unterrichtsschluss werden alle Stühle auf die Tische gestellt, der Raum / Klassenraum wird aufgeräumt.
• Nach Unterrichtsschluss verlässt jede*r Schüler*in, die/ der nicht die Freizeiteinrichtung besucht, das Schulgelände und auch den unmittelbaren Bereich um das Schulgelände.
• Das Betreten des Lehrerzimmers ist nicht erlaubt! Nur unter Aufsicht der Lehrkraft helfen Schüler*innen bei der Bereitstellung von Unterrichtsmitteln.
• Bringt für den Unterricht alle notwendigen Arbeitsmaterialien mit (auch Sportzeug)!
• Es gilt ein Verbot für Hieb -, Stich- und Schusswaffen oder Feuerzeug (auch keine Softair – Artrappen).
• Das Äußern und Verbreiten radikalen Gedankengutes ist untersagt. Es droht eine Strafanzeige.
• Das Tragen eindeutig radikal zuzuordnender Kleidung ist ebenfalls untersagt.
2. Verhalten vor dem Unterricht und in den Pausen
• Die Schüler*innen erscheinen pünktlich zum Unterricht! Zuspätkommer werden erst nach jeweiligem Stundenende ins Schulgebäude eingelassen (Ausnahmen sind verkehrs-bedingtes Zuspätkommen und angemeldete Arztbesuche)
• Die Pausen dienen der Erholung aller Schüler*innen!
• Den Aufsichten ist Folge zu leisten.
• Nur zum Raumwechsel oder zu den Hofpausen werden die Räume verlassen.
• Wir gehen durch das Schulgebäude leise und rücksichtsvoll
• Mutwillige Zerstörung oder Beschmutzung wird mit Arbeitsmaßnahmen auf dem Schulgelände oder im Schulgebäude geahndet bzw. wird Regressanspruch gestellt.
• Die Toiletten werden sauber gehalten und sind kein Aufenthaltsort für die Pausen
• Das Frühstück wird während der Frühstückspause im Klassenraum gegessen.
• zu Beginn einer Hofpause gehen alle Schüler selbständig auf den entsprechenden Pausenhof!
• Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen ist untersagt!
• Das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände ist untersagt!
• In der Essenpause halten sich alle Schüler*innen leise im Speiseraum auf. Die Tische sind in einem sauberen Zustand zu verlassen!
• In der ersten Hofpause darf das Handy in dem dafür ausgewiesenen Bereich „Handyzone“ unter Einhaltung der vereinbarten Regeln von Klasse 7-9 genutzt werden. Bei Schäden durch Nutzung ist die Schule von der Haftung ausgeschlossen.
Bei Regenpause:
• Die Schüler*innen bleiben im Klassenraum. Auf den Gängen wird nicht getobt oder gerannt.
3. Verhaltensregeln beim Sportunterricht
• Sportbefreiungen werden in schriftlicher Form (ärztliches Attest) und immer bei dem/der Sportlehrer*in für den Sportunterricht abgegeben.
• Schriftliche Entschuldigungen durch die Personenberechtigten sind Ausnahmen und gelten für maximal 2 Sportstunden / 1 Woche (die/der Sportlehrer*in entscheidet über die Teilnahme am Sportunterricht). Anschließend muss immer ein Attest vom Arzt vorgelegt werden.
• Wird das Sportzeug vergessen, so entscheidet die/der Sportlehrer*in über eine Teilnahme des Schülers am Sportunterricht. Bei Leistungskontrollen erhält der Schüler die Note 6
Die Einhaltung dieser Regeln ist für ein gutes Schulklima sehr wichtig und erspart viel Ärger! Bei Verstößen gegen die Hausordnung werden die gültigen Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen eingeleitet.



